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Sehr geehrte Teilnehmer,

ab sofort treten laut Corona-Schutzverordnung in den jeweiligen Kommunen mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 (= 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 35) u.a. folgende Regelungen in Kraft:

Nr. 3: Die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung (kein Face-Shield), besteht auch am Sitzplatz während des Unterrichtes.

Nr. 4: Die Abstände auch zwischen den Sitzplätzen von 1,5m müssen zwingend eingehalten werden.


Wir haben unsere Sitzplätze entsprechend des Mindestabstand von 1,5m angepasst und die maximale Teilnehmerzahl pro Schulungsraum deutlich reduziert.

Unsere derzeitige Schulungskapazitäten sind:
Raum A: Bis zu 9 Teilnehmer
Raum B: Bis zu 6 Teilnehmer
Raum D: Bis zu 15 Teilnehmer
Eine entsprechende Anzahl der Dozenten ist vorhanden.

Es gilt auch weiterhin: Keine Stornierungskosten bei nicht Erscheinen und keine Absagepflicht.

Corona Hinweis  

Frage:

Was passiert, wenn während einer Schulungsteilnahme ein Teilnehmer positiv auf COVID-19 getestet wird?

Die übrigen Schulungsteilnehmer müssen nicht in Quarantäne, da wir die Hygienevorschriften wie Abstand, Tragen eines Mund- und Nasenschutzes und

eine ausreichende Belüftung während der Schulung eingehalten.

 

Wir halten Sie weiterhin auf unserer Internetseite: www.bkf-gmbh.de auf dem Laufenden.

Aktuelle Coronaschutzverordnung:

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