Sehr geehrte Teilnehmer,
ab sofort treten laut Corona-Schutzverordnung in den jeweiligen Kommunen mit der Feststellung der Gefährdungsstufe 1 (= 7-Tages-Inzidenz über dem Wert von 35) u.a. folgende Regelungen in Kraft:
Nr. 3: Die Pflicht zum Tragen einer Mund- Nasenbedeckung (kein Face-Shield), besteht auch am Sitzplatz während des Unterrichtes.
Nr. 4: Die Abstände auch zwischen den Sitzplätzen von 1,5m müssen zwingend eingehalten werden.
Wir haben unsere Sitzplätze entsprechend des Mindestabstand von 1,5m angepasst und die maximale Teilnehmerzahl pro Schulungsraum deutlich reduziert.
Unsere derzeitige Schulungskapazitäten sind:
Raum A: Bis zu 9 Teilnehmer
Raum B: Bis zu 6 Teilnehmer
Raum D: Bis zu 15 Teilnehmer
Eine entsprechende Anzahl der Dozenten ist vorhanden.
Es gilt auch weiterhin: Keine Stornierungskosten bei nicht Erscheinen und keine Absagepflicht.
Frage:
Was passiert, wenn während einer Schulungsteilnahme ein Teilnehmer positiv auf COVID-19 getestet wird?
Die übrigen Schulungsteilnehmer müssen nicht in Quarantäne, da wir die Hygienevorschriften wie Abstand, Tragen eines Mund- und Nasenschutzes und
eine ausreichende Belüftung während der Schulung eingehalten.
Wir halten Sie weiterhin auf unserer Internetseite: www.bkf-gmbh.de auf dem Laufenden.
Aktuelle Coronaschutzverordnung:
Bußgeldrechner
Bußgeldrechner 2015: Wie Punkte im Verkehrsrecht verteilt werden
Nach dem alten System wurden je Verstoß gegen Verkehrsregeln in Flensburg zwischen 1 und 7 Punkten eingetragen. Diese unübersichtlichen Einstufungen wurden nun erheblich vereinfacht, so dass zukünftig nur noch zwischen 1 und 3 Punkte verhangen werden. Wie viele Punkte es für welchen Verstoß gibt, lässt sich generell wie folgt unterscheiden: Für
- Ordnungswidrigkeiten 1 Punkt
- Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot oder Straftaten (ohne oder mit Fahrverbot bis zu 3 Monaten) 2 Punkte
- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis 3 Punkte
Quelle: www.bussgeld-info.de
Terminübersicht 2020/21 als PDF
Module Kraftverkehr für Köln, Frechen, Bergisch Gladbach in Köln Porz-Eil (Nähe Autokino)
Sie benötigen Module für den sogenannten Eintrag95? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Die Modulschulungen finden jeden Samstag, Freitag und in der Woche nach Terminen statt.
Ideal für Teilnehmer aus der Umgebung Frechen, Kerpen, Leverkusen, Köln.
Warum mit uns schulen?
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Melden Sie sich noch heute für die nächste Modulschulung an.
Telefonisch unter 02203 1833399 oder über unser Buchungsformular.
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Terminübersicht Köln 2023 als PDF
Qualifikation für Berufskraftfahrer nach BKrFQG
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen (den sogenannten Eintrag 95) und eine Auffrischung mit einem Abstand von 5 Jahren zu absolvieren. Wir bieten die Weiterbildung für Berufskraftfahrer jeden Samstag mit einer Dauer von mindestens sieben Stunden nach vorheriger Anmeldung an. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer eines Unternehmens gemeinsam in speziell konfigurierten Schulungen weiterzubilden.
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