Terminübersicht Köln 2023 als PDF
Qualifikation für Berufskraftfahrer nach BKrFQG
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz
Das BKrFQG (Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz) verpflichtet Berufskraftfahrer von Lkw und Omnibussen zu tätigkeitsbezogenen Weiterbildungen (den sogenannten Eintrag 95) und eine Auffrischung mit einem Abstand von 5 Jahren zu absolvieren. Wir bieten die Weiterbildung für Berufskraftfahrer jeden Samstag mit einer Dauer von mindestens sieben Stunden nach vorheriger Anmeldung an. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, alle Berufskraftfahrer eines Unternehmens gemeinsam in speziell konfigurierten Schulungen weiterzubilden.
Warum mit uns schulen?
|
Melden Sie sich noch heute für die nächste Modulschulung an.
Telefonisch unter 02203 1833399 oder über unser Buchungsformular.
|